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Wo können Sie sich über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen für Ihr Grundstück informieren?

1. Füllen Sie folgendes E-Mail Formular aus und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 
  Name  
  Vorname  
  Straße  
  Hausnummer  
  PLZ  
  Ort  
  Telefon   (tagsüber)  
     
  Ich bitte um Auskunft darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen für das folgende Anwesen ein Anspruch auf passiven Schallschutz bzw. Außenbereichsentschädigung besteht:  
  Lage des Anwesens  
  wie oben angegebene Postanschrift  
  andere Anschrift des Anwesens  
  Straße  
  Hausnummer  
  PLZ  
  Ort  
     
 

2. Natürlich können Sie auch persönlich oder telefonisch mit dem Projektbüro in Kontakt treten:

  • Oberfinanzdirektion Koblenz
    Geschäftsbereich Bundesbau
    Projektbüro Schallschutz Flugplatz Ramstein

    Morlauterer Straße 21
    67657 Kaiserslautern

    Telefon 0631 / 34099-150
    Telefax 0631 / 34099-160

 
     
 

3. Sie können sich hier direkt über die Anspruchsvoraussetzungen für Ihr Grundstück informieren:

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