| Die bisher von den US- Streitkräften auf der Rhein-Main Air Base in Frankfurt wahrgenommenen Lufttransportaufgaben werden zukünftig von den Militärflugplätzen Ramstein und Spangdahlem übernommen.
Die US- und NATO- Standorte in Ramstein und Spangdahlem werden im Rahmen des Verlegungsprogramms mit einem Gesamtaufwand von ca. 372 Mio. € ausgebaut. Zusätzlich werden die Vereinigten Staaten bis Ende 2005 ca. 250 Mio. € finanzieren.
Für den Ausbau der Air Base Ramstein wurde ein Luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG durchgeführt. Der Genehmigungsbescheid für den
Militärflugplatz Ramstein wurde durch die Genehmigungsbehörde (Wehrbereichsverwaltung) am 11.06.2003 unter Festsetzung umfangreicher Auflagen erlassen. Dieser wurde mit Entscheidung der Genehmigungsbehörde vom 30.11.2006 und auf der Basis der Prozeßerklärungen vom 01.02.2007 vor dem VG Neustadt geändert.
Warum wurde das Schallschutzprogramm initiert?
Insbesondere zum Schallschutz wurden in der Luftverkehrsrechtlichen Genehmigung umfangreiche Auflagen festgesetzt. Diese umfassen passive Schallschutzmaßnahmen (bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster) und Entschädigungen für die Nutzungsbeeinträchtigung von Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen etc.).
Die Genehmigungsbehörde hat zu diesen Auflagen sehr detaillierte Vorgaben gemacht. Sie finden diese Ausführungen auf den Seiten 10 ff im Genehmigungsbescheid. Eine erste Übersicht hierzu gibt Ihnen die Karte in Anlage 3 (PDF-Dokument - 1029 kb) zum Genehmigungsbescheid. Bitte beachten Sie dabei insbesondere auch die Einschränkungen auf Seite 10 ff aus dem Genehmigungsbescheid.
Worum handelt es sich bei dem Schallschutzprogramm Flugplatz Ramstein?
Die Oberfinanzdirektion Koblenz / Geschäftsbereich Bundesbau hat ein Projektbüro Schallschutz Flugplatz Ramstein eingerichtet, wo Mitarbeiter der Bundesvermögensverwaltung Landau, Ortsverwaltung Kaiserslautern und des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern die Umsetzung des Schallschutzprogramms begleiten.
Was wird gefördert?
- Passive Schallschutzmaßnahmen
Dies sind bauliche Maßnahmen zur Schalldämmung von Wohngebäuden wie Schallschutzfenster oder Lüfter. Anspruch auf Passive Schallschutzmaßnahmen besteht (unter bestimmten Voraussetzungen) innerhalb des so genannten Tagschutzgebiets.
- Außenbereichsentschädigung
Für die Nutzungsbeeinträchtigung von Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen, Hausgärten) werden Entschädigungen gezahlt. Anspruch auf Außenbereichsentschädigung besteht (unter bestimmten Voraussetzungen) innerhalb des so genannten Entschädigungsgebiets. Die Entschädigungshöhe beträgt 2 % des achtfachen Einheitswerts oder 2 % des Verkehrswerts.
Bis wann können die Ansprüche geltend gemacht werden?
Alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger können noch bis zu 5 Jahre nach umfassender Bestandskraft der Genehmigung ihre Ansprüche geltend machen. |