Informationen
Ansprüche
Sofortauskunft
Kontakt
Download
Get Acrobat Reader
Bei einigen Dateien handelt es sich um PDF-Dateien. Zum Betrachten dieser benötigen Sie den kostenlosen ADOBE Acrobat Reader.
Startseite Kontakt Sitemap Impressum Druckversion
     
  zurück

Verkehrswert

Im Baugesetzbuch § 194 definierter Begriff: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

zurück

 
     
     
  Startseite | Kontakt | Sitemap | Impressum | Druckversion | zum Seitenanfang  
     
Oberfinanzdirektion Koblenz Geschäftsbereich Bundesbau Bundesvermögen LBB