| Die bisher von den US- Streitkräften auf der Rhein-Main
Air Base in Frankfurt wahrgenommenen Lufttransportaufgaben werden
zukünftig von den Militärflugplätzen Ramstein und
Spangdahlem übernommen.
Die US- und NATO- Standorte in Ramstein und Spangdahlem werden
im Rahmen des Verlegungsprogramms mit einem Gesamtaufwand von ca.
372 Mio. € ausgebaut. Zusätzlich werden die Vereinigten
Staaten bis Ende 2005 ca. 250 Mio. € finanzieren.
Für den Ausbau der Air Base Ramstein wurde ein Luftverkehrsrechtliches
Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG durchgeführt. Der
Genehmigungsbescheid
für den
Militärflugplatz Ramstein wurde durch die Genehmigungsbehörde
(Wehrbereichsverwaltung) am 11.06.2003 unter Festsetzung umfangreicher
Auflagen erlassen. Dieser wurde mit Entscheidung der Genehmigungsbehörde vom 30.11.2006 und auf der Basis der Prozeßerklärungen vom 01.02.2007 vor dem VG Neustadt geändert.
Warum wurde das Schallschutzprogramm initiert?
Insbesondere zum Schallschutz wurden in der Luftverkehrsrechtlichen
Genehmigung umfangreiche Auflagen festgesetzt. Diese umfassen passive
Schallschutzmaßnahmen (bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie Schallschutzfenster) und Entschädigungen für die Nutzungsbeeinträchtigung
von Außenwohnbereichen (Balkone, Terrassen
etc.).
Die Genehmigungsbehörde hat zu diesen Auflagen sehr detaillierte
Vorgaben gemacht. Sie finden diese Ausführungen auf den Seiten
10 ff im Genehmigungsbescheid. Eine erste Übersicht hierzu
gibt Ihnen die Karte in Anlage
3 (PDF-Dokument - 1029 kb) zum Genehmigungsbescheid.
Bitte beachten Sie dabei insbesondere auch die Einschränkungen
auf Seite 10 ff aus dem Genehmigungsbescheid.
Worum handelt es sich bei dem Schallschutzprogramm Flugplatz Ramstein?
Die Oberfinanzdirektion Koblenz / Geschäftsbereich Bundesbau
hat ein Projektbüro Schallschutz Flugplatz Ramstein eingerichtet,
wo Mitarbeiter der Bundesvermögensverwaltung Landau, Ortsverwaltung
Kaiserslautern und des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung,
Niederlassung Kaiserslautern die Umsetzung des Schallschutzprogramms
begleiten.
Was wird gefördert?
- Passive Schallschutzmaßnahmen
Dies sind bauliche Maßnahmen zur Schalldämmung von Wohngebäuden
wie Schallschutzfenster oder Lüfter. Anspruch auf Passive Schallschutzmaßnahmen
besteht (unter bestimmten Voraussetzungen) innerhalb des so genannten
Tagschutzgebiets.
- Außenbereichsentschädigung
Für die Nutzungsbeeinträchtigung von Außenwohnbereichen
(Balkone, Terrassen, Hausgärten) werden Entschädigungen
gezahlt. Anspruch auf Außenbereichsentschädigung besteht
(unter bestimmten Voraussetzungen) innerhalb des so genannten Entschädigungsgebiets.
Die Entschädigungshöhe beträgt 2 % des achtfachen
Einheitswerts oder 2 % des Verkehrswerts.
Bis wann können die Ansprüche geltend gemacht werden?
Alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger können
noch bis zu 5 Jahre nach umfassender Bestandskraft der Genehmigung
ihre Ansprüche geltend machen.
Die umfassende Bestandskraft besteht seit dem 13.11.2009. Damit sind Ansprüche nur noch
bis 12.11.2014 möglich. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen. |